Wie oben erwähnt, hat die Gemeinde Zermatt damals eine Kopie der
abgestempelten Pläne mit Baubewilligung der Kantonalen Baukommission zugestellt (s. oben Auszug aus der Baubewilligung). Bezüglich der Zustellung dieser Kopie an den Kanton, erwähnt der
Staatsrat lapidar: „Ob dies jedoch tatsächlich erfolgte, ist ungewiss“. Somit hat der Staatsrat die Kantonale Baukommission aus dem Schussfeld genommen, indem er quasi in Frage gestellt hat, dass die Gemeinde die Kopie auch tatsächlich wie in der Baubewilligungsverfügung erwähnt zugestellt
hat. Hier stellt der Staatsrat die Gemeinde Zermatt praktisch als "Lügnerin" dar. Laut Auszug aus der Bewilligung (s. Auszug oben) steht klar und deutlich, dass die
Gemeinde einen Satz abgestempelter Pläne an die KBK zugestellt hat. Aufgrund der zugestellten Pläne an die KBK, hätte diese umgehend reagieren
müssen und der Gemeinde wie auch mir mitteilen müssen, dass die Bewilligung nichtig ist. Doch die KBK behauptet heute keck, dass die Unterlagen seitens der Gemeinde nie zugestellt wurden. Das
ist unverfroren. Offensichtlich sah die KBK ein Problem darin, eine allfällige Frage, weshalb die KBK nicht reagiert hat, schlüssig
zu beantworten. Da behauptet man einfach, man habe das Dossier nicht erhalten.