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Die KBK hat mit Schreiben vom 18. November 2013 auf das Baugesuch für
einen Lawinenschutzdamm reagiert und erwähnt, dass ein Lawinenschutzdamm nicht bewilligungsfähig sei, weil der Damm ein Gebäude schützen würde, welches gemäss Verfügung nicht
bewilligungsfähig sei.
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Am 15. Oktober 2015 hat sich die Presse (1815.ch) eingeschaltet und von der KBK verlangt, dass die Akten der Öffentlichkeit zur
Verfügung gestellt werden.
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Meine Einsprache wurde abgelehnt und der Presse wurde in diverse Akten Einsicht gewährt.
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Am 3. Dezember 2015 haben meine Angestellten, ohne mein Wissen, eine
Bittschrift an den Staatsrat verfasst und den Staatsrat gebeten, Gnade vor Recht walten zu lassen.
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Am 31. März 2016 hat der Staatsrat einen Nichteintretensentscheid auf die
Bittschrift gefällt, mit der Begründung, die Abrissverfügung hätte ich erhalten und nicht die Angestellten. Daher sind die Angestellten nicht berechtigt, ein Wiedererwägungsgesuch zu
stellen.
Ich habe dann die KBK gebeten, mir wenigstens die Frist
für den Abriss zu verlängern, da der Winter in Zermatt bis April/Mai geht und ich mich bezüglich Familiensituation und Wohnsitz erst orientieren müsse.
Die KBK hat
das Fristverlängerungsgesuch abgelehnt und mitgeteilt, dass über eine Frist erst diskutiert wird, wenn ich zeitlich genau den Abriss dokumentiere. Dies habe ich nicht getan.
Oben
können Sie die Baugesuchungverfügung der Gemeinde Zermatt vom 24.10.2015 in voller Länge einsehen.