Mein Fehler

Ich, Benjamin Schaller, habe das Wohnhaus zum Biel in Überschreitung der von der Gemeinde Zermatt am 24.10.2005 erteilen Baubewilligung ausgeführt. Ich habe somit mehr gebaut als bewilligt wurde. Ich habe aber nicht ohne Baubewilligung gebaut, auch wenn die KBK, der Staatsrat und das Kantonsgericht erwähnen, die Baubewilligung der Gemeinde sei ungültig gewesen, weil die Gemeinde für die Bewilligungserteilung nicht zuständig war. Wenn eine Baubewilligung ungültig ist, ist es so wie wenn eine Bewilligung nie erteilt wurde. Also hätte ich ohne Bewilligung gebaut. 

 

Fakt ist, dass ich nicht ohne Bewilligung gebaut habe. Ich habe eine Baubewilligung seitens der Gemeinde erhalten. Ebenfalls hat mir die Gemeinde diese Baubewilligung dann um zwei Jahre verlängert. Auch ist Fakt, dass die Gemeinde die Baubewilligung (ein Satz abgestempelter Pläne) dem Kantonalen Bausekretariat zugestellt hat. Somit hatte der Kanton Kenntnis von der Baubewilligung. Hätte die KBK die Baubewilligung angeschaut, hätte sie unmittelbar reagieren müssen und zwar wie folgt: Die Kantonale Baukommission hätte der Gemeinde unverzüglich mitteilen müssen, dass die erteilte Bewilligung ungültig sei, da die Gemeinde für die Bewilligungserteilung nicht zuständig ist, und die Bautätigkeit hätte unverzüglich eingestellt werden müssen. Der Staatsrat stellt dies aber in Abrede, indem er meinte, es sei ungewiss, ob die Zustellung auch tatsächlich erfolgte.

 

Auch ist Tatsache, dass wenn ich das gebaut hätte, was mir die Gemeinde bewilligt hatte, ich mit einer Busse davon gekommen wäre. Da spielte plötzlich die rote Lawinenzone und die Zuständigkeit der Bewilligungsbehörde keine Rolle mehr. 

 

Baut man 30 Prozent mehr, ist die rote Lawinenzone nicht relevant und die Baubewilligung gültig, baut man 100 Prozent mehr, wird die rote Lawinenzone das Zünglein an der Waage. Wegen der Unzuständigkeit der Gemeinde ist dann die Baubewilligung ungültig und von einer ungültigen Baubewilligung könne ich keine Rechte ableiten. Am Abriss führt nichts mehr vorbei. Ein Gesuch im Nachvollzug konnte ich eingeben. Zu diesem Zeitpunkt wusste aber der Kanton bereits, dass er mir die Baubewilligung nie erteilen würde. 

 

Die Konsequenzen habe ich getragen und das Wohnhaus abgerissen.

 

Hätte  ich mich aus der Verantwortung meines Handelns stehlen wollen, wie dies übrigens die Gemeinde und der Kanton getan haben, hätte ich hierzu die Möglichkeit gehabt. Ich hätte ganz einfach beim Grundbuchamt Brig mein Eigentum aufgeben können (sog. Dereliktion). Die Parzelle samt Wohnhaus wären dann der Öffentlichkeit zugefallen (herrenlose Güter fallen gemäss Einführungsgesetz zum ZGB der Öffentlichkeit zu, wo die Baute steht). Dann hätte der Abriss die Gemeinde auf Kosten der Bürger vornehmen müssen.

 

Doch ich stehe zu meinen Fehlern und war bereit, meine Verantwortung zu übernehmen und darauf bin ich stolz.