Die "Walliser Presse"

Vor Weihnachten im Jahr 2015 hat die Presse (1815.ch) Wind von der Abrissverfügung des Kantons bekommen. Wer auch immer diese Informationen an die Presse weitergegeben hat, ich war es nicht.

 

Die Presse verlangte von der KBK die Aushändigung der Dokumente, welche meinen Fall betrafen. Die KBK hat mir dann mit einer 10-tägigen Frist mitgeteilt, ich könne auf die Anfrage der Presse einsprechen, was ich auch getan habe.

 

Ich habe der KBK in meiner Einsprache mitgeteilt, dass in meinem Fall meine privaten Interessen höher zu werten seien als das öffentliche Interesse. Der Abriss sei wohl hart genug, ohne mich auch noch der Öffentlichkeit vorzuführen. Meine Einsprache wurde abgelehnt (Ausführungsreglement zum Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und die Archivierung (ARGIDA). Der Presse wurden die Dokumente ausgehändigt. Vermutlich wollte die Kantonale Baukommission (KBK) damit die Gelegenheit nutzen, der Bevölkerung zu zeigen, dass man sich gesetzeskonform  zu verhalten hat, ansonsten die KBK hart durchgreifen wird. Sollte ich auch noch als abschreckendes Beispiel für inskünftige Bauttätigkeiten herhalten? Die Kosten des Entscheids der KBK, welche die Presse veranlasst hatte, wurden auch noch mir in Rechnung gestellt.   

 

Die Presse gibt leider oftmals die Dinge nicht so wieder wie sie sind. Dies ist vielfach auch davon abhängig, was die Presse letztendlich bezwecken will.

 

So standen beispielsweise folgende Passagen in der Presse:

 

"Im Jahre 2014 wurden im Kanton Wallis für insgesamt 61 nicht rechtskonforme Bauten ausserhalb der Bauzone die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes umgesetzt. Im Verlauf des Jahres 2015 wurden für insgesamt 62 nicht rechtskonforme Bauten die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes umgesetzt, wie das Kantonale Bausekretariat auf Anfrage hin mitteilt. 

 

Zurzeit sind insgesamt 529 Baupolizeidossiers betreffend nicht rechtskonformer Bauten ausserhalb der Bauzone beim Kantonalen Bausekretariat in Bearbeitung."

 

Auf den ersten Blick könnte man aufgrund dieses Presseartikels fast meinen, dass der Kanton Wallis schon mehrere Häuser abreissen liess.

 

Dass es sich bei der Mehrheit der vom Kanton erwähnten Wiederherstellungsverfügungen (529 Dossiers) eher um kleinere Anbauten, Türen, Fenster, Hütten etc. handelt, darüber schweigt man. Der Walliser Bote vom 03.05.2016 bestätigt, dass es bei den zahlreichen illegalen Bauten um kleinere Bauten wie Hasenställe etc. handelt. Somit hatte ich mit meiner Vermutung recht.

Auch sollte die KBK so fair sein und die Karten offen legen, ob der Vollzug auch immer vorgenommen wurde. Die Öffentlichkeit würde von den Baupolizeidossiers der Jahre 2014 (61 Dossiers), 2015 (62 Dossiers) und der pendenten Dossiers (529 Dossiers) sicherlich Folgendes interessieren:

  • Um was für Bauverfehlungen handelt es sich?
  • Wie viele Wiederherstellungsverfügungen wurden vollzogen?
  • Wie viele Dossiers wurden mit Bussen belegt und damit erledigt?

Auch wird weder von der Presse noch von der KBK erwähnt, welche nicht rechtskonformen Baudossiers nicht umgesetzt, sondern schubladisiert wurden. Im Fachjargon spricht man dann von "sistiert" oder "in Bearbeitung" (Hinweis Verbier, Mayens-de-Chamoson, Nax). Im Fall Nax (s. Rote Anneliese Nr. 208, Juni 2009) beispielsweise streiten sich die Beamten jahrelang über die Zuständigkeit, wohl deshalb, weil keiner bereit ist, die Verantwortung zu übernehmen. Das ist wahrhaftig hohe Schule des Schwarz-Peter-Spiels. In diesem Fall wird jahrelang gestritten, wer für die Bewilligungserteilung zuständig war (Gemeinde oder KBK), über die illegalen Bauten (man spricht von über 50 Bauten) wird kein Wort verloren. Bei den Bauten in Nax wurden analog meines Falles die Marke von 30 Prozent ebenfalls bei weitem überschritten, so die Aussage des Staatsrates. Damit wäre das Urteil klar: Abriss. Passiert ist in dieser Angelegenheit nichts. Der Kanton schreibt der Gemeinde Nax seit Jahren zahlreiche höfliche Briefe (22.05.2007, 20.07.2007, 18.02.2008, 25.08.2008), erteilt 10-tägige Fristen, die Festlegung und Umsetzung von Massnahmen bleibt aber aus. Hier wird der Ball hin- und hergeschoben, weil weder der Kanton noch die Gemeinde die Verantwortung übernehmen wollen. Und das Absurde daran ist: Die illegale Bautätigkeit geht anscheinend unvermindert weiter.  

 

Mir hingegen wurde am 25. September 2015 die Frist des Abrisses auf den 30. Juni 2016 mitgeteilt. Mein Verschiebungsgesuch wurde abgelehnt, da ich nicht dokumentieren wollte, wann ich was bis wann abreisse. Wir haben am 19. Februar 2016 der KBK mitgeteilt, dass ich das Wohnhaus bis am 30. Juni 2016 räume, umziehe und eine neue Wohnung suche und beziehe. Anschliessend wird der Rückbau bis am 30. Juni 2017 vorgenommen. Den Grund, den wir angaben, war u.a., dass die Bausaison beginnt und wir in Pufferzonen den Rückbau vornehmen wollen. Die Kantonale Baukommission gab uns zur Antwort, dass wir den Rückbau auch einer anderen Baufirma in Auftrag geben könnten. Das wir wegen der anstehenden Bausaison keine Zeit hätten, ist kein Verschiebungsgrund. Mit Schreiben vom 11. März 2016 erwähnt die KBK, dass der vorgeschlagene Etappenplan vom 19. Februar 2016 nicht den Vorgaben der KBK entspreche und daher nicht akzeptiert wird. Man verlangte sogar, dass ich die Rückbauarbeiten planlich darstelle. Jetzt soll einer noch behaupten, dies sei nicht reine Schikane und Demütigung in höchster Form.

 

Man hat mir sogar "gedroht", dass wenn ich nicht abreissen werde, ich mit hohen Bussen bestraft werde (die KBK sprach von CHF 200'000.00) und der Kanton eine Baufirma mit dem Abriss beauftragen werde (sogenannte Ersatzvornahme auf meine Kosten). Durch meinen vollzogenen Abriss wird der Druck auf die KBK enorm ansteigen. Sie müssen nun bei ihren Entscheiden dem Grundsatz der Gleichbehandlung folgen. 

 

Die Verfehlungen in den obgenannten Fällen der Gemeinden Verbier, Mayens-de-Chamoson, Nax, welche der KBK bestens bekannt sind, sind weitaus schwerwiegender als mein begangener Fehler. Doch da diese Fälle von politischer Brisanz sind, werden diese unter dem Deckmantel der Verschwiegenheit und des Amtsgeheimnisses auf politischer Ebene behandelt und geregelt. Da frage ich mich, ob es dann die KBK noch braucht, wenn manche Fälle politisch geregelt werden. Der Staatsrat erachtete es sogar in einigen Fällen als sinnvoll, hierfür eigene Arbeitsgruppen (Fall Verbier: 50 Verstösse in 15 Baudossiers, Blick vom 26.02.2016) einzusetzen. Ich verweise auf das Amtsblatt Nr. 14 vom Freitag, 1. April 2016 (Achtung: kein Aprilscherz), wo wortwörtlich Folgendes steht:

 

"Sie (gemeint ist die Gemeinde Verbier) haben den Willen der Gemeinde zur Zusammenarbeit mit dem Kanton bekräftigt und die Regierung über bereits getroffene und noch zu treffende Massnahmen informiert. Die Gemeinde arbeitet zum einen an der Regularisierung der im Expertenbericht erwähnten 15 Dossiers, zum anderen aber auch an den restlichen hängigen Dossiers. Die Regierung hat während dieses Treffens die Gemeinde ebenfalls über die Aufgaben der interdepartementalen Arbeitsgruppe, die dieses Dossier auf kantonaler Ebene begleitet und koordiniert, informiert."

 

Der Leser sieht selber, dass, wenn Fälle in der Masse auftreten und politisch brisant sind, sich der Staatsrat aktiv um die Dossiers kümmert. Betrifft es ein Einzelfall wie mich, wird mit aller Härte der Abriss umgesetzt. Da muss mir von den Kantonsinstanzen keiner mehr von Gleichbehandlung und einvernehmlichen und vernünftigen Lösungen sprechen.

 

Die KBK sowie der Staatsrat sollen gefälligst die Öffentlichkeit auch über diese Fälle informieren, welche in der Masse aufgetreten sind und noch heute nicht erledigt wurden. Hier soll nun die KBK die gleich harte Gangart an den Tag legen wie bei mir.  Was passiert beispielsweise mit den zahlreichen Chalets (man spricht von 36 Chalets), welche nach Annahme der Zweitwohnungsinitiative in Mayens-de-Chamoson gebaut wurden (s. Pressmitteilung auf 1815.ch vom 26.05.2013)? Eigentlich müssten diese Chalets abgerissen werden. Warum wird hier der Vollzug nicht durchgeführt.

 

Der Walliser Bote bestätigt in seiner Publikation vom 03.05.2016 eindrücklich, dass durch Weglassen von Informationen, der Leser in die Irre geführt werden kann. So spricht der Walliser Bote beispielsweise von Hasenställen, erwähnt die illegalen Bauten von Verbier, Nax und Mayens-de-Chamoson mit keinem Wort. Auch zeigt der Artikel des Walliser Bote unmissverständlich, dass wenn man ihnen keine Informationen abgibt, sie letztendlich das schreiben, was ihnen in den Kram passt. Auch ist im Artikel spürbar, dass die Presse betupft und beleidigt ist.

 

Mir persönlich sind keine Fälle bekannt, wo man im Kanton Wallis ein Wohnhaus abgerissen hat und damit einer Familie die Existenz genommen wurde.

 

Selbst das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) erkundigt sich seit einigen Jahren bei allen Kantonen systematisch über den Vollzug von Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes ausserhalb der Bauzonen, soweit diese vom Bundesgericht (zur Erinnerung: Ich habe meinen Fall nicht ans Bundesgericht weitergezogen) angeordnet oder zumindest bestätigt worden sind. Ansonsten existiert auf Bundesebene weder über die Zahl der in den Kantonen ergangenen Wiederherstellungsverfügungen noch über deren Vollzug ein systematischer Überblick. Der Kanton Wallis soll solche Informationen offen legen, da diese im öffentlichen Interesse stehen. Warum tut der Kanton Wallis dies nicht?